Ab dem Sportjahr 2018 haben bei den Wettbewerben nach Teil 9 – Auflagewettbewerbe – die Hilfsmitteleinträge der Behindertenklassen AB1/AB2 keine Gültigkeit mehr.
Das bedeutet, dass die Sportler, die nach AB1/AB2 klassifiziert worden sind wie Nichtbehinderte zu behandeln sind.
Deshalb bietet der BSV allen Sportlern die Möglichkeit sich bis zum 24.01.2018 schriftlich bei der Geschäftsstelle zu melden. Danach wird ein Termin mit dem zuständigen Klassifizierer vereinbart.
Landessportleiter
Dörtzbach Jürgen